»Demon Slayer«-Film: Mangaka könnte nur wenig von dem Erfolg sehen

Der aktuell laufende Anime-Film »Demon Slayer ‑Kimetsu no Yaiba‑ The Movie: Mugen Train« hat fast alle japanischen Kinorekorde gebrochen und steht kurz davor »Chihiros Reise ins Zauberland« als den erfolgreichsten Kinofilm aller Zeiten in Japan abzulösen. Doch trotz des riesigen Erfolgs könnte Mangaka Koyoharu Gotouge wohl nicht allzu viel von dem Geld sehen.

»Gotouge hat 4 Millionen Yen erhalten«

Die japanische Webseite Business Journal, welche tief in die geschäftliche Seite verschiedener Branchen blickt, sprach mit Film-Insider und Autor Hotaka Sugimoto darüber, wie die Einnahmen der Kinokasse von »Demon Slayer«, die mittlerweile über 30 Milliarden Yen (circa 238,12 Millionen Euro) betragen, zwischen dem Mangaka, dem Verlag und dem Produktionskomitee aufgeteilt werden.

Werbung

Sugimoto erklärte, dass die Vorauszahlung an Gotouge für die Kinorechte des Werks unglaublich niedrig ausgefallen sein könnte, da »Demon Slayer« das erste Werk des Autors war und Gotouge somit noch als Neuling angesehen wird. Hinzu kommt, dass die Produktion des Films schon während der Ausstrahlung der Serie beschlossen wurde, als die Popularität noch nicht so groß war.

Anhand dieser beiden Aspekte schätzt Sugimoto das Honorar, das Shueisha für die Kinorechte an der Geschichte erhalten hat, auf etwa 4 Millionen Yen (circa 31.640 Euro), wobei nur 2 Millionen Yen (ungefähr 15.820 Euro) davon direkt an Gotouge für die Kinoauswertung gegangen sein sollen.

»Kein einziger Yen geht an den Autor«

Dieser Betrag hört sich in Relation zu den Kinoeinnahmen zwar relativ gering an, allerdings sitzt Shueisha zusammen mit Aniplex und Ufotable auch im Produktionskomitee des Anime, wodurch es dem Verlag möglich ist, direkt aus den Einspielergebnissen Gewinn zu erzielen, nachdem die Kinos ihren Anteil abgezogen haben.

Ob Shueisha diesen Gewinn an Gotouge weitergibt, hängt indes sehr stark von dem Vertrag ab, den der Autor mit dem Verlag abgeschlossen hat. Laut eines Kommentars von Hideaki Sorachi, dem Schöpfer von »Gintama«, mache es für den Mangaka keinen Unterschied, wie viele Leute in die Kinos gehen: »Egal wie viele Leute den Film sehen oder wie hoch die Bruttoeinnahmen sind, kein einziger Yen geht an den Autor. Wir erhalten lediglich eine Lizenzgebühr im Voraus.« Da Gotouge noch als neuer Autor in der »Weekly Shonen Jump« gilt, könnte sein Vertrag mit Shueisha womöglich keine Klausel enthalten, die ihm einen Anteil am Gewinn des Films zusichert.

Die zuvor erwähnte Lizenzgebühr von 4 Millionen Yen richtet sich aber nicht nur danach, dass Gotouge noch ein Neuling ist. Vielmehr ist diese so im derzeitigen System verankert. Laut der Japan Writers‘ Association liegt die Obergrenze, die vorab für eine zu adaptierende Geschichte gezahlt wird, bei 10 Millionen Yen (circa 79.040 Euro). Und das, obwohl Tantiemenzahlungen in die Verträge eingearbeitet werden können, die dann, auf Grundlage des Vertrags mit dem Herausgeber, an den ursprünglichen Schöpfer weitergegeben werden können.

In einem Leitartikel berichtete diesbezüglich Nikkei Entertainment, dass 7 Millionen Yen (circa 55.330 Euro) bereits eine »große Lizenzgebühr« sei. Im Normalfall würden jedoch zwei bis vier Millionen Yen pro Adaption an einen Verlag gezahlt, um die Rechte an einer Manga-Geschichte zu erwerben.

Win-Win-Win-Situation für alle Beteiligten

Nach Sugimoto könnte Koyoharu Gotouge jedoch tatsächlich einige Lizenzzahlungen aus »sekundären Nutzungsgebühren« durch den Film erhalten. Während die Kinovorführung als »Originalnutzung« eingestuft wird, bei der es sich in der Regel nur um eine Vorauszahlung handelt, werden die Disc-Rechte als »Sekundärnutzung« gewertet.

Dabei wird den Schöpfern ein Honorar auf der Grundlage der verkauften und verliehenen DVDs und Blu-rays ausgezahlt, das bei etwa 1,75 Prozent pro Verkauf und 3,35 Prozent pro Verleih liegen soll.

Digitale Veröffentlichungen werden hierbei jedoch nicht berücksichtigt. Wie Sugimoto ausführt, sei dies ein Grund dafür, weshalb die Einnahmen aus sekundären Nutzungsgebühren in den letzten Jahren rückläufig gewesen seien. Doch obwohl der Schöpfer, in diesem Fall Gotouge, womöglich nicht an den Einspielergebnistantiemen beteiligt wird, sei es letztendlich eine Win-Win-Win-Situation für die Produktionsfirma, den Verlag und ebenfalls den Schöpfer.

Dies liegt daran, dass, sollte ein solcher Film sich zu einem kommerziellen Erfolg entwickeln, auch die Verkäufe des Originalwerks steigen würden. Zudem könnten ebenfalls Tantiemen an den Schöpfer gehen, die mittels verkaufter Merchandise-Artikel in den Kinos generiert wurden.

Hierzulande wird der »Demon Slayer«-Film voraussichtlich im Februar 2021 im Kino zu sehen sein. In welchen Städten und Sprachfassungen der Film gezeigt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Serie auf Disc bestellen:
>> Vol. 1 (DVD | Blu-ray)
>> Vol. 2 (DVD | Blu-ray)
>> Vol. 3 (DVD | Blu-ray)
>> Vol. 4 (DVD | Blu-ray)
>> Collector’s Edition

Trailer zum Film:

Dieses externe Video stammt von YouTube.

Mehr Informationen

Handlung:

Tanjiro und seine Gefährten haben ihr Rehabilitationstraining im Schmetterlingsanwesen abgeschlossen und erreichen den Ort ihrer nächsten Mission. Im »Mugen-Zug« sind über 40 Leute innerhalb kürzester Zeit verschwunden. Tanjiro, Nezuko, Zen’itsu und Inosuke schließen sich einem der mächtigsten Schwertkämpfer unter den Dämonenjägern an: der Säule der Flammen Kyōjurō Rengoku. Zusammen wollen sie sich dem Dämon stellen, der im »Mugen-Zug« lauert und begeben sich auf eine Fahrt in die Dunkelheit.

©Koyoharu Gotoge / SHUEISHA, Aniplex, ufotable

Artikel teilen

Newsticker

Dieser Artikel beinhaltet Affiliate-Links. Durch den Kauf der Produkte über unsere Links erhalten wir eine kleine Provision. Mehr dazu.

Auch interessant?

Diskutiere mit!

guest
11 Kommentare
Bewertung
Neueste Älteste
Inline Feedbacks
View all comments
Shiro

31000 Euro von 238Mio Euro. Das ist um die 0,01 bis 0,02%. Einfach traurig für den Autor. Der Filmerfolg wird bestimmt noch positive Effekte für sein Werk und damit seine Einnahmen haben, aber trotzdem sollte er als Autor mehr von den Filmeinnahmen sehen.

DrShounen

Naja die Risiken tragen nun mal die Produzenten, was wenn der FIlm schlecht wäre?

Mumantai

So ne Lizenz kostet 20 – 30.000 Euro? Vielleicht sollte ich mir auch mal welche kaufen.

Hanter

Das erste Werk von ihm ist auch zu unbekannt und zu amateurreich, um erfolgreich zu werden. Sieht man ja

Flo

Du meinst sie

Kudo

Ach, eine Frau zeichnet das, ist ja ccol 😀 Tja, wer weiß weshalb sie in einen so dominanten, Männer Shounen Geschäft weniger verdient…

Robin Hirsch

Das Geschlecht des Autors ist bislang nicht bestätigt. Oft wird er/sie aber als weiblich bezeichnet.

Guts

Der Vertrag wird halt schon vorher unterschrieben, also bevor absehbar ist wie erfolgreich ein Werk wird. Und wenn du dem Verlag dann sämtliche Nutzungsrechte ohne großartiges Mitspracherecht oder einer Gewinnbeteiligung überlässt, kommst du da so schnell auch nicht mehr raus und musst halt damit leben kaum was vom Kuchen abzubekommen. Kannst halt nur versuchen es beim nächsten Mal besser zu machen, außer der Vertrag gilt auch schon für zukünftige Projekte 😵

Sakechia

Für die, die sich darüber aufregen, dass der Autor fast nichts bekommen hat will ich mal einen Vergleich ziehen.
Gotoge, wie er heißt, hat mit Demon Slayer sein erstes Werk gemacht, was zum Zeitpunkt der Verhandlung noch vollkommen unbekannt war und zwar eine eigene Serie hatte, die aber noch keinen nennenswerten kommerziellen Erfolg einbrachte. Somit kann man ihn als Rookie ansehen. Ähnlich wie im Sport. Da bekommen die Neulinge – jetzt nicht die Toptalente – auch nur »mikrige« Geldbeträge, wie es Gotoge hier tat.
Ihr sagt das ist unfair? Dann macht doch mal mit einem Autor, von dem ihr noch nie was gehört habt, einen Vertrag, in welchem er 50% des Einspielergebnisses bekommt, ohne zu wissen wie gut sich das am Ende verkauft. Vielleicht macht ihr auch im Endeffekt keinen Gewinn und müsst ihm dennoch 50% der Einnahmen des Films abgeben, obwohl ihr jetzt schon weniger Geld als zuvor habt.
Einer wie Eiichiro Oda, Sorachi oder Toriyama sind hingegen Superstars – meinetwegen zu Vergleichen wie Michael Jordan – und könnten da gut mitreden und hoch verhandeln. 50% wäre übrigens auch nie drinne, da der Verlag ebenfalls was bekommen muss, also dementsprechend denke ich wäre 1/3 etwa drinne. Ob das tatsächlich so klappen kann weiß ich nicht, wüsste aber nicht, wieso ein Mega-Mangaka einfach ja sagt, wenn er im Endeffekt nur so wenig bekommt. Die Entscheidung liegt dann letztendlich bei ihm.

Gotoge kann bei seinem nächsten Werk bestimmt nach einer Klausel im Vertrag verlangen, in welchem ihm ein gewisser Prozentsatz zusteht, der ausgehandelt wird. Aber nie im Leben würde ich einem unbekannten Autor so viel abgeben, wenn ich hierfür (fast) alles finanziere (wenn dann nicht noch irgendwelche Sponsoren sind) und ein gigantisches Risiko für meine Firma und meinen Job eingehe. Dann müsste er finde ich ebenfalls mit finanzieren.

DrShounen

Das ist normal, die Risiken tragen nun Mal die Produzenten, deswegen finde ich es ok.

Jonas

Was? Die Reichen werden nicht noch reicher?! Unverschämtheit 😡