Vor wenigen Tagen kursierte der erste vollwertige Trailer zum ersten »Demon Slayer: Infinity Castle«-Film in den sozialen Netzwerken – allerdings ohne Erlaubnis. Diesen Leak ließen auch die Rechteinhaber nicht unkommentiert. Wir fassen zusammen.
Trailer unerlaubt abgefilmt
Der Trailer zur Fortsetzung von »Demon Slayer« wird derzeit exklusiv im Rahmen der erneuten Aufführung des »Mugen Train«-Films in den japanischen Kinos gezeigt. Wer keine Vorstellung besucht, kann diesen also zunächst nicht sehen.
Eine Marketingstrategie, die bei nicht wenigen Fans für Kopfschütteln gesorgt hat, aber dennoch natürlich nicht entschuldigt, dass das entsprechende Material abgefilmt und in den sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde. Dementsprechend deuteten die Rechteinhaber über den offiziellen X-Account nun auch Konsequenzen an:
»Im Internet ist ein gestohlenes Video des Trailers für den ›Infinity Castle Arc‹ zu sehen, der am Ende des Hauptfilms der Wiederaufführung von ›Demon Slayer: Mugen Train‹ gezeigt wird. Das heimliche Abfilmen von Filmen im Kino ist eine Straftat nach dem Gesetz zur Verhinderung unerlaubter Filmaufnahmen.«
Hohe Strafandrohung
Ferner wurde darauf hingewiesen, dass das Hochladen von gestohlenem Filmmaterial in sozialen Netzwerken eine Urheberrechtsverletzung darstelle und Verstöße in beiden Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und/oder einer Geldstrafe von bis zu zehn Millionen Yen (etwa 61.240 Euro) bestraft würden.
Zwar wurde nicht ausdrücklich von der Einleitung rechtlicher Schritte gesprochen, aber die Tatsache, dass der Text nicht nur auf Japanisch, sondern auch auf Englisch veröffentlicht wurde, unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Warnung.
Mehrere japanische Kommentatoren unterstützten den Beitrag und verwiesen auf die 18 Jahre alte Kampagne »No More Eiga Dorobo« (Keine Filmdiebe mehr), die nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Verhinderung unerlaubter Filmaufnahmen im Mai 2007 entstanden ist und in den Kinosälen mit Werbespots darauf hinweist.
Wann der Trailer offiziell im Internet veröffentlicht wird, ist bislang noch nicht bekannt. Allerdings steht bereits fest, dass der erste Teil der »Infinity Castle«-Trilogie am 18. Juli 2025 in Japan und am 18. September 2025 hierzulande im Kino startet. Somit dürfte sich die Wartezeit auf neues Bildmaterial in Grenzen halten.
Via X
© Koyoharu Gotoge / SHUEISHA, Aniplex, ufotable
So blöd das auch sein mag, die angedrohten Strafen sind vollkommen überzogen.
Echt ich feier das wie im beispiel wo ein Japaner Spielinhalte preisgegeben hatte und daraufhin 2 jahre Gefängnis und eine Geldstrafe erhalten hat.
Wie gesagt Leute sollten sich nicht sicher fühlen nur weil sie meinen über dem Gesetz zu stehen, es ist eine Straftat und sollte auch als solche behandelt werden, auch wenn es hier sicher keine Finanzstarke trifft, diese aber versuchen mit allen Mitteln versuchen so mehr Bandbreite zu erhalten.
Vor 2 Tagen exakt das gleiche beim Hatsune Miku Anime (ColorfulStage the Movie). Der offizielle Twitter Account der normalerweise nur auf japanisch postet , veröffentlichte einen Englischen Tweet, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, das das abfilneb von Szenen im Kino strafbar ist.
Dass das Leute immer noch machen …
Dann hoffe ich mal das die Quelle gefunden wird und auch alle die es für ihre Abos hochgeladen haben, ordentlich zur Kasse gebeten werden, auf unwissend machen schützt vor Strafe nicht, sollte man hier auch wesentlich konsequenter durchsetzen, aber wir kennen das Spiel wenn nach Jahren was geschlossen wird, kommt daraufhin wieder was neues empor. Geändert hat sich eigentlich nie was und die leute nehmen auch jeweilige Konsequenzen in Kauf obwohl damit wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird.
Wie Kapitalgeil kann man noch sein? Einen Trailer zum neuen Film nur dann sehen zu können, wenn man dafür ins Kino geht, um einen 5 Jahre alten Film zu schauen. Auch wenn ich Demon Slayer mag, gehts hier nur noch um Geldmacherei und daher werde ich auf die Kinobesuche verzichten und es irgendwann auf Crunchyroll anschauen.