Der kontroverse Insert-Song »Hunting Soul« aus der zweiten »DAN DA DAN«-Staffel wurde von mehreren Streaming-Plattformen in Japan entfernt – vermutlich wegen Bedenken hinsichtlich möglicher Urheberrechtsverletzungen.
Weitere Konsequenzen?
Erst vor Kurzem haben wir darüber berichtet, dass die 18. Episode von »DAN DA DAN« aufgrund ihres Insert-Songs mit Urheberrechtsvorwürfen konfrontiert wurde. Sowohl der Auftritt als auch die fiktive »HAYASii-Band« an sich erinnerten stark an die Rockband »X Japan« – und das mit Absicht, wie später bestätigt wurde.
Obwohl die Szene als Hommage gedacht war, erklärte »X Japan«-Schlagzeuger Yoshiki auf seinem X-Account, er sei von Anwälten kontaktiert worden – trotz der Tatsache, dass die Rechte am Originalsong »Kurenai« bei Sony Music Publishing liegen und »DAN DA DAN« von deren Tochterfirma Aniplex produziert wird.
Eigentlich erschien es deswegen unwahrscheinlich, dass weitere Konsequenzen folgen, doch nun stellte sich heraus, dass mehrere Streaming-Dienste, darunter Spotify, Apple Music und Amazon Music, den Titel von ihren Plattformen entweder vollständig entfernt oder für Nutzer aus Japan gesperrt haben.
Lediglich auf YouTube ist der Song nach wie vor weltweit verfügbar. Die Entwicklungen sind in jedem Fall überraschend, und es bleibt spannend zu sehen, welche Parteien im Falle einer Klage gegenüberstehen könnten. Inzwischen scheint nichts mehr ausgeschlossen. Wir halten euch selbstverständlich weiterhin informiert.
Die zweite Staffel der Anime-Adaption von »DAN DA DAN« läuft seit dem 4. Juli 2025 bei ADN, aniverse, Crunchyroll und Netflix in der japanischen Originalfassung mit deutschen Untertiteln sowie mit deutscher Synchronisation im Simulcast.
Erste Staffel auf Blu-ray:
- Vol. 1 (Steelcase | Digipak)
- Vol. 2 (Steelcase | Digipak)
- Vol. 3 (Steelcase | Digipak)
- Sammelschuber (Steelcase)
Anime-Performance:
Dieses externe Video stammt von YouTube.
Via Reddit
© Yukinobu Tatsu / SHUEISHA, DANDADAN Production Committee
Na ja, ich denke, da wäre die Frage, warum die Dienste es entfernt haben. Es könnte ja nur vorsorglich gemacht worden sein. Oder gibt es Ausagen, dass sie von Anwälten aufgefordert wurden?
Ist der Weg des geringsten Widerstand für die Anbieter, die dann aber häufig fälschlischerweise Inhalte sperren/löschen nur weil EVT. etwas damit sein könnte.
Da die Betroffenen meist »kleiner« sind, muss man nun nicht erwarten das man verklagt wird, hingegen bei »Großen« schon – also lieber sperren/löschen als zahlen 😉
Könnte sonst im Nachgang teuer für sie werden.
Da wird der Quatsch noch quätscher..
Wieso? Woran machst du das fest? Oder ist Unrecht nicht mehr Unrecht, wenn es die Anime-Welt betrifft?
Enttäuschend, die sollen sich eher glücklich setzen das die so viel Aufmerksamkeit bekommen
Um Erlaubnis fragen sollte man trotzdem, denn du kannst schließlich nicht für andere entscheiden, ob sie damit glücklich sind. Das sollte der Urheber/Rechteinhaber immer noch selbst entscheiden dürfen!
Nur ist Sony doch selbst der Rechteinhaber, aber sonst hast du natürlich recht.
Den Bericht auch gelesen ??
Sony ist der Rechte Inhaber des Songs
und auch Aniplex gehört zu Sony
Da muss nichts Gefragt werden zumindest nicht so wie es die Kanzlei versucht hier weißzumachen
An Shinigami und Breaker:
Nur weil beides zur selben Unternehmensgruppe gehört, heißt das ja nicht, dass man sowas nicht abklären muss. Das hier lief ja anscheinend nach dem Motto ‚Das weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut‘. Das hätte man ja einfach vermeiden können indem man das intern abgesprochen hätte.
So einfach ist das aber nicht, streng genommen sind es unterschiedliche Unternehmen. Auch weiß vorher niemand, wie der Musikvertrag bei Sony aussieht, vielleicht ist es ja untersagt, die Songs genau dieser Band für dies und jenes zu verwenden. Das weiß man erst, wenn man auch fragt.
Enttäuschend finde ich eher derartige Kommentare. Erstens: X-Japan hat den Trubel per se erstmal nicht nötig. In Japan sind das absolute Megastars, die ohne größeren Aufriss die größten Venues und sogar Stadiem vollbekommen. Zweitens: sind, wie bereits im alten Artikel die Anwälte auf sie zugenommen, nicht umgekehrt. X-Japan selbst ist das, wie man aus dem Artikel entnehmen kann relativ egal. Drittens: Urheberrechtsverlettungen und potentiellen Diebstahl im Kunstbereich runter zuspielen ist unter aller Sau. Von Goodwill und Co. kann man sich nichts kaufen. Hätte es eine unbekannte Gruppe getroffen und wäre es wirklich eine Urheberrrechtsverletzung, was wäre dann? Soll sie sich dann auch geehrt fühlen in Random Anime X erwähnt zu werden? Oder wäre es dann was anderes? Ja oder nein? Solche Geschichten sind absolut nicht ohne, egal wen es trifft. In dem speziellen Fall riecht es stark nach nem Marketing Gag, bei dem in Japan vor allem Dandadan profitiert und außerhalb Japans X-Japan. Aber die Rechte von Künstlern runter spielen ist einfach nur der Gipfel der Unverschämtheit.
Wenn man halt sonst nichts zu tun hat als über so etwas unrelevantes zu diskutieren wie Urheberrechtsverletzungen anstatt mal was sinnvolles zu machen
Ach ja, die Menschheit ist verloren
Mal wieder sehr unterhaltsam
Da ich Dandadan noch nicht geguckt habe aber Let’s Go Karaoke schon, frage mich wie es bei diesen Anime aussieht, der Song hat mich extrem gefesselt!? Ist es bei dem Anime oke, und bei Dandadan nicht? Oder villeicht haben die Anwälte es nicht mitbekommen, bei so ein unbekannten anime 🤣
Wenn das ein Karaoke Anime ist und Musik da im Mittelpunkt steht, wird man sich da (hoffentlich) sicherlich um die Lizenzen der Songs gekümmert haben würde ich annehmen.