Polizei findet illegale »Demon Slayer«-Aufnahme bei Diebstahl-Verhaftung

Die japanische Tageszeitung Sankei Shimbun berichtete kürzlich über die Festnahme eines Mannes, dem ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz in Zusammenhang mit dem neuen »Demon Slayer«-Film vorgeworfen wird. Wir fassen zusammen.

Zufallsfund nach Verhaftung

Nur wenige Tage nach der japanischen Kinopremiere konnte man den ersten »Demon Slayer: Infinity Castle«-Film bereits in voller Länge und mit Untertiteln in zahlreichen Sprachen auf Piraterie-Websites sowie in den sozialen Netzwerken anschauen.

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Folgerichtig kündigte das Produktionskomitee in einem resoluten Statement an, dass man jegliche Art von Urheberrechtsverletzungen verfolgen und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten bestrafen wird – und nun gab es auch schon die erste Festnahme, die allerdings eher durch einen Zufall zustande kam.

Ein 24-jähriger Mann aus Südkorea wurde zunächst wegen des Verdachts des Diebstahls und Betrugs verhaftet, da er mit einer gestohlenen Bankkarte rund 200 Anime-Blu-rays im Wert von 1,3 Millionen Yen (etwa 7.545 Euro) erworben haben soll.

Bei der Auswertung seines Handys entdeckte die Polizei eine komplette Aufzeichnung des »Demon Slayer«-Films. Zwar bestritt der Mann, den Film selbst aufgenommen zu haben, doch ergaben die weiteren Ermittlungen, dass er den Film am 18. Juli 2025 in einem Kino in Shinjuku angesehen hatte – und die Aufnahmen von dort stammen.

Das Strafmaß ist zwar noch nicht festgelegt, dürfte jedoch erheblich strenger ausfallen als im Fall der anderen Vorwürfe wegen Diebstahls und Betrugs. Hierzulande startet der erste »Demon Slayer: Infinity Castle«-Film am 18. September 2025 im Kino.

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Via Sankei Shimbun
© Koyoharu Gotoge / SHUEISHA, Aniplex, ufotable

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Ich

Er hat es also aufgezeichnet und auf dem Handy gelassen … das ist auch sehr schlau. Joah, hätte er halt nicht machen sollen – und das sollte der Herr wohl auch wissen. Aber scheint ihm ja egal gewesen zu sein. Mit dem anderen Kram zusammen sieht das nicht so gut aus würde ich meinen – im Hinblick auf gleich mehrer Straftaten meine ich.