»Chainsaw Man«-Macher kündigen rechtliche Schritte gegen Piraterie an

Wie bereits bei mehreren populären Anime-Titeln in letzter Zeit, haben nun auch die Rechteinhaber des neuen »Chainsaw Man«-Films eine eindringliche Warnung im Zusammenhang mit Piraterie veröffentlicht. Wir fassen zusammen.

Rechtliche Konsequenzen

Erst vor wenigen Tagen feierte »Chainsaw Man – The Movie: Reze Arc« seine Premiere in den japanischen Lichtspielhäusern. Doch wie in der Anime-Branche zuletzt üblich, wurde auch hier der erfolgreiche Kinostart von unzähligen illegalen Mitschnitten überschattet, die seit dem ersten Tag im Internet zu finden sind.

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Daher überrascht es kaum, dass sich die Rechteinhaber eingeschaltet haben und in einer Erklärung darauf hinweisen, dass sowohl das illegale Aufzeichnen des Films im Kino als auch das Hochladen ins Internet eine Straftat darstellen, für die bis zu zehn Jahre Haft oder Geldstrafen von bis zu zehn Millionen Yen verhängt werden.

Zudem wurde betont, dass man unabhängig von der Plattform – ob soziale Netzwerke wie Facebook und TikTok oder Videodienste wie YouTube – in jedem Fall Strafanzeige erstatten werde. Auch das anonyme Hochladen biete keinerlei Schutz.

Hierzulande ist der heißerwartete Leinwandableger ab dem 23. Oktober 2025 mit deutscher und japanischer Vertonung im Kino zu sehen.

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© Tatsuki Fujimoto / Shueisha, MAPPA

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Ich

Die hier erwähnten Strafen mal beiseite gelassen, sollte es ja eigentlich klar sein, dass man sowas nicht macht. Da ist es schon traurig, dass man das so eindringlich drauf hinweisen muss.