Japan fordert OpenAI zum Schutz von Anime-Urheberrechten auf

Die japanische Regierung hat OpenAI, den Entwickler des KI-Chatbots ChatGPT, dazu aufgefordert, künftig keine Urheberrechtsverletzungen mehr in Bezug auf Anime, Manga und Videospiele zu begehen. Wir fassen zusammen.

Eindringliche Ermahnung

Am 1. Oktober 2025 hat OpenAI den neuen KI-Videogenerator Sora 2 auf den Markt gebracht. Dieser ist in der Lage, nach Textvorgabe von Nutzern kurze Clips mit einer Auflösung von bis zu 1080p (Full HD) und mit Ton zu generieren.

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Wenig überraschend verbreiteten sich schon bald zahlreiche Videos in den sozialen Netzwerken, die urheberrechtlich geschützte Charaktere – insbesondere aus japanischen Anime und Videospielen – zeigten.

Dabei möchte die japanische Regierung nicht tatenlos zusehen, weshalb sich Minoru Kiuchi, Minister für Wirtschaftssicherheit und einige Sonderaufgaben, etwa die Entwicklung von Strategien zu geistigem Eigentum und künstlicher Intelligenz, auf einer Pressekonferenz des japanischen Kabinettsbüros wie folgt äußerte:

»Anime und Manga sind ein unersetzlicher Schatz, auf den Japan stolz sein kann. Deshalb haben wir OpenAI aufgefordert, alle Handlungen zu unterlassen, die eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnten.«

Schwierige Durchsetzung

Eine rechtliche Grundlage existiert bislang nicht, da das am 1. September 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung von künstlicher Intelligenz eher darauf abzielt, Japan zum »KI-freundlichsten Land der Welt« zu machen, indem es die Entwicklung und Nutzung von KI für sozioökonomisches Wachstum vorantreibt.

Nichtsdestotrotz werden darin natürlich auch einige Grundsätze für den Umgang mit problematischer KI-Nutzung, darunter Urheberrechtsverletzungen, festgelegt. Das Gesetz sieht hierfür jedoch keine Strafen vor, sondern legt den beteiligten Unternehmen nahe, miteinander eine Lösung zu finden.

Kein Wunder, dass andere japanische Politiker, wie etwa Digitalminister Masaaki Taira, die Hoffnung äußern, dass OpenAI freiwillige Maßnahmen ergreifen wird, um dieser Aufforderung nachzukommen. Eine offizielle Stellungnahme steht noch aus.

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Via IT Media
© Sora Hoonoki · AlphaPolis / Mai-Hito Production Committee

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Ich

Da können sie so viel ermahnen wie sie wollen; das wird die nicht aufhalten. Und das hier:

die Hoffnung äußern, dass OpenAI freiwillige Maßnahmen ergreifen wird, um dieser Aufforderung nachzukommen.

ist ja wohl das … naivste. Warum sollten sie das denn bitte tun? Die Hoffnung kann der Herr gleich begraben. Man legt gesetzliche Rahmenbedinungen fest und Konsequenzen, wenn man sich nicht dran hält und nicht:

Das Gesetz sieht hierfür jedoch keine Strafen vor, sondern legt den beteiligten Unternehmen nahe, miteinander eine Lösung zu finden.

Das ist Quatsch und bringt gar nichts.