Das Bezirksgericht Tokio hat kürzlich entschieden, dass der US-amerikanische CDN-Anbieter Cloudflare teilweise für urheberrechtliche Schäden durch illegale Manga-Websites, die den Dienst nutzen, haftbar ist. Wir fassen zusammen.
Verlage erhalten Schadensersatz
Bereits im Februar 2022 reichten die japanischen Verlagshäuser Kodansha, Shueisha, Shogakukan und KADOKAWA eine Klage gegen Cloudflare ein. Sie warfen dem CDN-Anbieter vor, Inhalte verschiedener illegaler Manga-Websites für Nutzer zugänglich zu machen und die Anonymität der Betreiber zu unterstützen.
Einige japanische Medien berichteten darüber hinaus, dass Cloudflare Vereinbarungen mit großen illegalen Manga-Websites geschlossen habe, um deren Inhalte auch in Japan bereitzustellen. Die betroffenen Plattformen sollen rund 4.000 Werke anbieten und monatlich mehr als 300 Millionen Aufrufe erzielen.
Knapp vier Jahre später kam das Bezirksgericht Tokio zu dem Schluss, dass Cloudflare für die verursachten Schäden tatsächlich haftbar ist.
In diesem Zuge wurde den vier Verlagen ein Gesamtschaden von 3,6 Milliarden Yen (rund 20 Millionen Euro) zugesprochen. Da jedoch nur ein Teil davon nachweislich auf Cloudflare zurückzuführen war, setzte das Gericht die Schadensersatzzahlung letztlich auf 500 Millionen Yen (etwa 2,8 Millionen Euro) fest.
Die vier Verlage äußerten sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zufrieden über das Urteil und betonten, dass dieses ein wichtiger Schritt sei, um den Missbrauch von CDN-Diensten einzudämmen. Gleichzeitig hoben sie hervor, dass solche Dienste durchaus wertvoll sind – vorausgesetzt, sie dienen der »zuverlässigen und effizienten Auslieferung rechtmäßiger Inhalte an Nutzer«.
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Via Comic Natalie
© 2010 Rei Hiroe, Shogakukan / BLACK LAGOON Production Committee

Grundsätzlich finde ich, dass CDN-Anbieter nicht für die Inhalte von Seiten haften sollten, die ihren Service nutzen, und dass sie auch nicht verpflichtet sein sollten, die Identität der Betreiber offenzulegen. Wenn es jedoch um illegale Aktivitäten wie Piraterie geht und der Anbieter darauf hingewiesen wird, aber den Service nicht abschaltet oder sogar in irgendeiner Weise mit diesen Aktivitäten zusammenarbeitet, ist das eine andere Situation.
Wenn das wirklich stimmt, haben sie sich natürlich mit schuldig gemacht, da sie das ja wissentlich mitgetragen haben. Dann muss man sich auch nicht wundern, wenn man bestraft wird. Sie können ja schließlich nicht behaupten, dass sie es nicht gewusst hätten, wenn sie aktiv eine Vereinbarung getroffen haben.
Aber wie gesagt: Wenn das so in der Form stimmt.