Eine Koalition aus 18 japanischen Verlagen hat angekündigt, künftig entschlossener gegen jede Form von Urheberrechtsverletzung vorzugehen. Wir fassen zusammen.
Offensive gegen KI-Verstöße
Auslöser für diesen Zusammenschluss war die Veröffentlichung von Sora 2, einem von OpenAI entwickelten KI-Tool zur automatischen Videoerstellung, im Oktober 2025. Die Anwendung verwende urheberrechtlich geschützte Werke für maschinelles Lernen, wodurch die generierten Ergebnisse stark den Originalinhalten ähneln sollen.
Bei den beteiligten Verlagen handelt es sich um Akita Shoten, Ichijinsha, Shogakukan, Ohzora Publishing, Nihon Bungeisha, Kadokawa, Coamix, Kodansha, Shonengahosha, Shinchosha, Square Enix, Takeshobo, TO Books, Hakusensha, Futabasha, Houbunsha, LEED Publishing sowie den Japanischen Mangaka-Verband (Nihon Mangaka Kyokai).
Diese bemängeln unter anderem, dass Sora 2 nicht auf ein Opt-in-Verfahren, sondern auf ein Opt-out-System setzt. Das bedeutet, dass Werke automatisch genutzt werden dürfen, solange ein Unternehmen ihre Entfernung nicht ausdrücklich verlangt.

Zusammenarbeit mit CODA
Aus diesem Grund habe man sich mit der Content Overseas Distribution Association (CODA) zusammengetan, nicht nur um eigene rechtliche Schritte einzuleiten, sondern auch um eine Reaktion auf nationaler Ebene zu erwirken, indem man insbesondere die japanische Regierung dazu auffordert, neue Gesetze zu erlassen, um den Schutz von Inhalten im Zeitalter der künstlichen Intelligenz zu gewährleisten.
Außerdem plane man eine aktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, einschließlich Regierungsbehörden und anderen Urheberrechtsinhabern, um gemeinsam gegen das vorzugehen, was sie als »systematische Urheberrechtsverletzungen« einstufen.
Grundsätzlich stehe man der künstlichen Intelligenz allerdings offen gegenüber. Man unterstütze sowohl die »Weiterentwicklung der generativen KI« als auch das Ziel, eine »Gesellschaft zu schaffen, in der mehr Menschen Freude am kreativen Schaffen erleben können« – allerdings nicht auf Kosten der Urheber.
Vielmehr strebe man danach, ein Gleichgewicht zwischen technologischer Innovation und der Bewahrung kultureller Schöpfungen zu finden und ein »faires, transparentes und dauerhaft tragfähiges« Umfeld zu schaffen.

Drei Grundprinzipien gefordert
In diesem Zusammenhang legten die Verlage drei Grundprinzipien fest, an die sich Betreiber von KI-Systemen ihrer Ansicht nach künftig halten sollten:
- Die Umstellung auf ein Opt-in-System, bei dem KI-Unternehmen vor dem Training mit urheberrechtlich geschützten Werken eine Genehmigung einholen müssen.
- Die Gewährleistung der Transparenz aller Trainingsdaten, um die Überprüfung von Verstößen erheblich zu vereinfachen.
- Eine angemessene Vergütung für die Urheber, wenn diese die Genehmigung für ihr Werk erteilen.
Die CODA habe bereits im Namen ihrer Mitglieder – zu denen auch Aniplex, Ghibli und Toei sowie ein Zusammenschluss mehrerer Rundfunkunternehmen zählen – eine offizielle Anfrage an OpenAI gestellt und betont, dass »kein bestehendes System eine Haftung bei Urheberrechtsverstößen nachträglich ausschließen kann«.
Es bleibt abzuwarten, welches Ausmaß dieses Thema noch nehmen könnte und ob sich OpenAI zu den Vorwürfen äußern wird. Wir halten euch auf dem Laufenden.
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Via Oricon, Shueisha, CODA
© Sora Hoonoki · AlphaPolis / Mai-Hito Production Committee

Ich bin zwar skeptisch, ob das Ganze wirklich Früchte trägt und sich nachhaltig etwas ändern wird, aber grundsätzlich finde ich es nicht falsch, wenn man dagegen vorgeht. Die KI-Firmen müssen halt begreifen, dass sie sich nicht einfach an jeglichem Inhalt vergreifen können.
Wenn sie entsprechendes Material verwenden wollen, müssen sie eben bei den Rechteinhaber nachfragen ob sie es dürfen. Und dann muss man sehen ob man sich einigen kann. Und wenn nicht, müssen sie halt verzichten. Ganz einfach.