Das Verfahren gegen einen Beamten, der einen Kollegen wegen des Ausplauderns von »Oshi no Ko«-Spoilern angegriffen haben soll, wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Wir fassen zusammen.
Verfahren eingestellt
Erst vor Kurzem haben wir darüber berichtet, dass es in einem Büro für Rechtsangelegenheiten im Distrikt Kyoto zu Handgreiflichkeiten gekommen war, nachdem sich zwei Beamte in ihren Fünfzigern über die Anime-Adaption der überaus beliebten Manga-Reihe »Oshi no Ko« unterhalten hatten. Auslöser der körperlichen Auseinandersetzung soll das Ausplaudern von Spoilern gewesen sein.
Obwohl der eine Beamte, sichtlich irritiert von den Spoilern, seinen Kollegen am Kragen gepackt und getreten haben soll, entschied die Staatsanwaltschaft des Bezirks Kyoto am 3. Juni 2024, den Fall nicht strafrechtlich zu verfolgen. Die Gründe für diese Entscheidung wurden nicht bekanntgegeben.
Und wer weiß: Vielleicht war auch der Staatsanwalt ein bekennender Otaku und konnte sich bestens in die Situation des Beamten hineinversetzen, schließlich geht jeder Fan unterschiedlich mit Spoilern um und für manche verderben sie die Vorfreude auf kommende Ereignisse. Wir werden es nie erfahren.
Die elfteilige erste »Oshi no Ko«-Staffel steht hierzulande im japanischen Originalton mit Untertiteln bei aniverse und AKIBA PASS TV auf Abruf zur Verfügung. Ein Disc-Release startet im Juni 2024 beim Publisher peppermint anime. Die Premiere der zweiten Staffel ist für Juli 2024 angekündigt.
Auf Blu-ray vorbestellen:
- Vol. 1 (Amazon | AKIBA PASS)
- Vol. 2 (Amazon | AKIBA PASS)
Via Kyoto Shimbun
OSHI NO KO: © 2020 by Aka Akasaka, Mengo Yokoyari / SHUEISHA Inc.
13 Kommentare und Antworten zu "Verfahren wegen Streit um »Oshi no Ko«-Spoiler eingestellt"
»Vielleicht war auch der Staatsanwalt ein bekennender Otaku.«
Ich hoffe inständig, dass das nicht der Fall ist. Denn das wäre Rassismus und würde die allgemeine Abneigung gegenüber Otakus nur verstärken.
Vielmehr denke (und hoffe) ich, dass die beiden sich außergerichtlich geeinigt haben.
es ist rassismus ? Du hast wirklich keine Ahnung was rassismus ist und plapperst nur irgendwas in die welt hinaus
Ach ja richtig, Rasse hat ja aaaaausschließlich etwas mit Äußerlichkeiten zu tun, wobei die Lebensweise bzw. Kultur so üüüüüüüüberhaupt nichts damit zu tun hat.
Blöd nur das es in Japan, unter Japanern passiert ist, somit ist der Begriff Rassismus hier FEHL AM PLATZ.
Und der Staatanwalt ist mit 100% selbst Japaner, also nochmal, nix Rassismus.
UND den Begriff Rassismus sogar im selben Satz mit Otaku verwenden. -_- *facepalm*
Hauptsache Begriffe nutzen und sie mehr verwässern. -_-
@Thimeus: »Rassismus«?? Quatsch, Nein! Das nennt man eher »Befangen«! Der Staatsanwalt, wenn er überhaupt ein Otaku seie, wäre er parteiisch zum angeklagten Anime-Fan. Dann müsste man den Anwalt vom Fall entziehen und auswechseln.
Aber irgendwie fände ich es lustig, wenn der Anwalt auch ein Otaku wäre, und in der Tat wäre das eher ein Nachteil gegenüber alle Otakus, wenn dies rauskommen würde. Die Mehrheit, die keine Anime-Fans sind, wären klar sauer darüber und würde die gerade abgenommene Abneigung nur verstärken.
Also ich wäre auch angepisst wenn mir wer was spoilern würde. Verstehe ihn voll und ganz.
Es geht ja nicht darum, dass er angepisst war; es geht darum, dass er ihn angegriffen hat. Und das kann ja wohl nicht angehen.
Warum nicht? Ich hab meine Füße nicht nur zum laufen, wenn du verstehst, was ich meine.
Na dann hat man offensichtlich ein Aggressionsproblem.
Nun, Verhältnismäßigkeit. Mir gefällt auch so einiges nicht, aber deswegen renne ich nicht durch die Gegend und verprügele die Leute.
Wenn das Sarkasmus sein soll, bitte mit /s kennzeichnen.
Ansonsten, wo sind wir hier, MURICA erst schießen (treten) und dann fragen?
Die Gründe wurden nicht bekanntgegeben … Das würde mich aber brennend interessieren. Er kann den anderen ja nicht einfach körperlich angehen nur wegen eines Spoilers; das geht nicht.
«Und wer weiß: Vielleicht war auch der Staatsanwalt ein bekennender Otaku und konnte sich bestens in die Situation des Beamten hineinversetzen …«
Dann hätte man den Staatsanwalt austauschen müssen. Aber ich verstehe schon, dass das nicht ganz ernst gemeint ist.
Mich würde es nicht wundern, (Achtung Spekulation) wenn das Japanische Defarmierunggesetz hier vielleicht vom Angeklagten in Betracht gezogen worden wäre.
Ich mein am Kragen packen und treten und wegen sowas angeklagt zu werden, könnte für den Angeklagten vorkommen wie Rufmord.