»Act-Age«-Autor gesteht sexuelle Belästigung vor Gericht

Nachdem Tatsuya Matsuki, Autor der Manga-Reihe »Act-Age«, im August aufgrund des Verdachts der sexuellen Belästigung von Minderjährigen verhaftet wurde, gestand der 29-jährige Mann die Tat nun vor dem Gericht.

Verteidigung plädiert auf Bewährungsstrafe

In einer Anhörung, die heute im Bezirksgericht Tokio stattfand, gab Tatsuya Matsuki zu, dass er die sexuelle Belästigung einer Mittelschülerin begangen hat. »Ich habe mehrere Sorgen und Ängste, aber kann nicht darüber sprechen und bin verzweifelt. Auch habe ich einen Komplex gegenüber Frauen und diesen an einer Fremden ausgelassen. Ich habe etwas getan, das nicht zu entschuldigen ist.«

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Die Staatsanwaltschaft möchte dem Autor eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängen, jedoch plädiert die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe. Diese sei damit begründet, dass Matsuki bereits Strafen in der Gesellschaft, wie die Absetzung seines Manga, erhalten habe.

Sollte dem Antrag der Verteidigung stattgegeben werden, wird der Angeklagte keine Gefängnisstrafe büßen müssen. Dies setzt allerdings voraus, dass er während der Bewährungszeit keine weiteren Straftaten begeht. Die Urteilsverkündung ist für den 23. Dezember 2020 vorgesehen.

Die Manga-Reihe »Act-Age«, die seit Januar 2018 im »Weekly Shonen Jump«-Magazin erschien, wurde vom Verlag Shueisha nach dem Vorfall abgebrochen. Diese Entscheidung traf man zusammen mit der Zeichnerin Shiro Usazaki.

Cover:

Handlung:

Kei Yonagi stammt aus einer armen Familie. Ihr Vater hat sie und ihre zwei jüngeren Geschwister verlassen, sodass sie nach dem Tod ihrer Mutter sich selbst überlassen sind. Als sich die Gelegenheit bietet, ihrem Traum, Schauspielerin zu werden, nachzugehen, ergreift Yonagi die Chance. Yonagis schauspielerische Begabung beruht jedoch auf ihrer extremen und angeborenen Fähigkeit zum Method Acting, die von verschiedenen Personen als potenziell selbstzerstörerisch empfunden wird.

© Tatsuya Matsuki / Shiro Usazaki / Shueisha

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49 Kommentare und Antworten zu "»Act-Age«-Autor gesteht sexuelle Belästigung vor Gericht"

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timo
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timo

Schade das der Autor ein Pädo ist, der Manga hätte mich vielleicht interessiert

Landschreicher
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Landschreicher

Das Medium und den Autoren auseinander zu halten ist schwer, weil?

8149
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8149

…Autor vom Verkauf profitiert.

Kurono
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Kurono

Dann dürfte man gar nichts kaufne wer weiß wie viele zeichner es gibt welche so etwas machen oder schlimmeres es nur keiner mitbekommt. Außerdem bekommt die zeichnerin dadurch auch nichts. War nicht damals das geschrei so groß oh de Arme zeichnerin. Tja da sieht man mal wie es den Leuten dann doch am Arsch vorbei geht.

8149
Gast
8149

Scharf gedacht. Was man nicht weiß, darauf kann man auch nicht reagieren.

8149
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8149

Die Zeichnerin selbst will nicht mehr am Werk beteiligt sein. Umsätze gehen sowieso kaum an sie weiter.

Ich
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Ich

Es geht hier ja nicht um das Medium Manga im allgemeinen, sondern um den speziellen Manga des hier erwähnten Autors.
Ich halte das auch nicht für richtig, den zu kaufen, auch wenn er inhaltlich noch so toll ist. Denn der Kauf würde den Autor ja unterstützen. Es liegt mir aber fern, so jemanden zu unterstützen.

Chronos
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Chronos

Ich verstehe das auch nicht. Ich würde niemals ein Medium nicht kaufen oder wegschmeißen, nur weil der Erschaffer ein Verbrecher ist.
Richard Wagner war ein überzeugter Nazi, trotzdem wird seine Musik bis heute gefeiert und jährlich in Festivals etc. zelebriert. (Das finde ich btw sogar noch fragwürdiger, weil hier seine Person mittels Statuen etc. glorifiziert wird.) Gleiches gilt für diverse Maler, deren Kunstwerke wurden auch nicht verpöhnt, nur weil sie Nazis sind. Warum? Weil man Kunst und Künstler trennen sollte.
Wo liegt also das Problem den Manga eines Kleinkriminellen zu kaufen? Das er was von den Einnahmen bekommt? Nun, es gibt zahlreiche ehemalige Verbrecher, die handwerklichen Tätigkeiten nachgehen. Deren Produkte werden auch verkauft und sie erhalten einen Lohn dafür, wie es bei der Arbeit eben üblich ist. Informiert ihr euch jetzt beim Kauf jedes Produktes darüber, wer genau das hergestellt hat und kauft es nicht, wenn derjenige eine dunkle Vergangenheit hat? Sollen Verbrecher, die ihre Strafe abgegolten haben, nie wieder einer Arbeit nachgehen dürfen?

timo
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timo

Naja, bei allem Respekt, Wagner war mit Sicherheit ein überzeugter Antisemit (wie viele bekannte Persönlichkeiten des 19ten Jahrhunderts), aber mit dem späteren Rassenwahn der Nazis, lässt sich das noch nicht gleichsetzen. Wagner war der Meinung, Juden sollten sich umtaufen lassen, einer seiner Lieblingsdirigenten namens Levi, war zum Beispiel Jude.

Dru
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Dru

Die Begründung für die Bewährung ist aber auch dämlich. Die Absetzung des Manga ist keine »Strafe«, sondern eine logische Konsequenz seiner Tat.

Bruh
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Bruh

Seine Name und Gesicht sind überall bekannt, er wird vielleicht nie wieder eine Anstellung bekommen und vermutlich auch im Alltag ständig angefeindet werden.
Was er getan hat ist natürlich unverzeihlich aber wenn man jeden kleinen Grabscher 1,5 Jahre in den Knast steckt wären die Gefängnisse bald zu voll für »echte«, gefährlichere Kriminelle. Bewährung ist deshalb tatsächlich angemessen wie ich finde, der Mann wird sowieso noch lange nach den 1,5 Jahren für seine Tat büßen.

Guts
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Guts

Und was ist mit jemanden der nie einen Manga veröffentlich hat und nicht »prominent« genug ist, soll der dann härter bestraft werden?

Bruh
Gast
Bruh

Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass man für einen wenig schweren Fall der sexuellen Belästigung, wie er hier gegeben ist, nicht anderthalb Jahre ins Gefängis sollte. Sozialstunden, Geldstrafen, oder Bewährungsstrafen reichen in solchen Fällen aus! Gefängisse sind nicht für irgendwelche Grabscher, die außerdem vermutlich eh schon ihr Leben versaut haben (deshalb das Beispiel mit der Prominenz).

In Deutschland wird sowas meiner Meinung nach angemessener bestraft, dazu hier mal der Paragraph aus dem StGB:
gesetze-im-internet.de

Kurono
Gast
Kurono

Er war aber der Autor des Manga. kann sehr gut sein das er später unter einem Pseudonym wiederkommt. Gibt ja so eiige Autoren und zeichner dessen echter name nicht bekannt ist. Von daher könnte er also so wieder bei einem verlag arbeiten. Sichelrich nicht sofort aber wenn ein Verlag sieht das eine neue geschichte gut gewinn bringen kann würde es mich keinesfalls wundern.

Dru
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Dru

Werden wir sehen, wie viel er dafür »büßen« wird. Wäre nicht der erste Shonen Jump Mangaka, der nach sowas zurück kommt als sei nichts gewesen.

Bloodx
Gast
Bloodx

Na wenigstens Klingt der Manga nicht nach Ecchi oder Lolicon, andernfalls wäre die Skandalwelle wieder risieg und irgendein dahergelauferner Idiot würde direkt wieder alles verbieten wollen.

Lovemails
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Lovemails

Finde das was er getan hat war nicht gerechtfertigt aber er meinte selbst auch das er ein schweres leben hat auch wenn er das nicht an minderjährigen auslassen darf.

Und das vom Verteidiger finde ich sogar sehr löblich. Denn in seinem Leben wird er wahrscheinlich nicht mehr so schnell was finden und sein Leben wird auch möglicherweise den bach runtergehen. Ihm daher zu helfen etwas sein Lebn noch zu erleichtern finde ich sehr in Ordnung.

Heißt aber nicht das ich es nicht in Ordnung finde das zu machen. Dennoch ist mir wichtig das die Person das auch einsieht und versucht sich zu bessern

Ich
Gast
Ich

Wenn sein Leben den Bach runter geht, ist er in diesem Fall doch selber schuld. ER hat es getan und ist dafür verantwortlich und niemand anderes. Er wird ja nicht unschuldig oder irrtümlich verurteilt.
Was das Geständnis angeht; das ist bei japanischen Gerichtsverfahren nichts ungewöhnliches. Die arbeiten dort gern mit Geständnissen. Das macht die Staatsanwaltschaft gern, um die Sache zu beschleunigen und außerdem ist es dann eindeutig und ohne Zweifel.
Entschuldigungen vor Gericht sind im allgemeinen doch sowieso nur «für’s Protokoll«. Das macht man doch nur, um eine Strafmilderung zu erhalten. Meistens meint man das eh nicht ernst. Das muss dann das Gericht einschätzen, ob es wahr ist oder nicht bzw. ob es zu berücksichtigen ist oder nicht.

Guts
Gast
Guts

»Die arbeiten dort gern mit Geständnissen. Das macht die Staatsanwaltschaft gern, um die Sache zu beschleunigen und außerdem ist es dann eindeutig und ohne Zweifel.«
Aber nur fürs Gericht ohne Zweifel. Denn dazu sollte noch erwähnt werden, dass Japan eine auffällig hohe Zahl an Geständnissen aufweist. Da sind erzwungene Geständnisse keine Seltenheit, die werden auch nicht großartig von den Gerichten angezweifelt.

Ich
Gast
Ich

Sicherlich gibt es hin und wieder auch erzwungene Geständnisse, zumal die bei Verhören auch nicht unbedingt zimperlich sind.
Das, was Sie als «auffällig hohe Zahl an Geständnissen« bezeichnen, ist dort Teil der Strategie der Strafverfolgungsbehörden. Bei uns hier ist das ja etwas anders. Hier klagt man an und guckt, was man vor Gericht beweisen kann.
In Japan läuft das anders. Da guckt die Staatsanwaltschaft schon im vorhinein, was man am leichtesten nachweisen kann. Und das, was man am leichtesten nachweisen kann, landet erstmal vor Gericht. D.h. aber nicht, dass nicht noch weitere Anklagen erhoben werden. Das kann dann später erfolgen. Das sieht man ja hier auch. Er ist ja wegen einer Tat vor Gericht. Er soll aber mehrere Taten begangen haben.
Und wenn man dann Beweise in Form von Videoüberwachung, eindeutigen Zeugenaussagen oder DNA hat, sind Tatnachweise natürlich leichter als lediglich Indizien. Und wenn man einen Täter mit den Sachen konfrontiert, bekommt man auch leichter ein Geständnis. Natürlich wird auch mit Einschüchterung und Drohung gearbeitet. Das leugne ich ja nicht.

Bishoujo Typ
Gast
Bishoujo Typ

Sexuelle Belästigung ist ein objektiv vergleichsweise kleines Vergehen. Subjektiv wird das in den allermeisten Fällen anders gesehen. Anders sieht es hingegen bei Vergewaltigung oder Kindesprostitution aus. Das sieht objektiv und subjektiv schwere Vergehen.

Ich
Gast
Ich

Sexuelle Belästigung ist ja auch sozusagen die «Vorstufe« zu einem aktiven Übergriff. Da es schon nah dran ist wird es aus subjektiver Sicht auch als schlimmer wahrgenommen als es aus objektiver gerichtlicher Sicht geurteilt wird.
Sexuelle Belästigung hat ja auch eine höhere, ich nenne es mal, «Bandbreite« an Handlungen. Das beginnt bereits bei belästigenden Kommentaren und geht bis zu sogenannten «unsittlichen Berührungen«. Und von da aus ist der Schritt zu einem aktiven Übergriff nur sehr klein.

8149
Gast
8149

Dass er sie tätlich angriff, ist kein »kleines Vergehen«.

Chronos
Gast
Chronos

Du übergehst hier das Wort VERGLEICHSWEISE. Im Vergleich zu Vergewaltigung, Mord, etc. ist sein »Angriff« in Form einer unsittlichen Berührung sehr wohl ein kleines Vergehen. Oder willst du mir ernsthaft sagen, es ist genauso schlimm wie Vergewaltigung und sollte genauso hart bestraft werden?

8149
Gast
8149

Das Problem mit deiner Darstellung ist, dass OP keine Eingrenzung bzgl. des »Vergleiches« gemacht hat, bloß nachfolgend Extrema-Beispiele nach oben angab.
Während du den Vergleich mit schwereren Vergehen ziehst, mach ich es mit wirklichen kleineren Vergehen für die sich jeder Mensch/Polizist zu schade ist.
Außerdem ist der psychische Schaden an den Opfern nicht objektiv messbar sodass man es schwer einordnen kann.

XXX
Gast
XXX

Hinzu kommt das Problem, dass es bei diesem Tatbestand ein enormen Graubereich gibt, der auf subjektivem Empfinden beruht. Allein schon das Merkmal der Belästigung kann sowohl einfach die falschen Worte ebenso wie eine körperliche Handlung beinhalten, wobei es bei letzterem wiederum verschiedene Stufen gibt, bspw. in den Schritt fassen, an die Brust fassen, usw. Der Täter weiß erst, dass er gerade eine Straftat begangen hat, wenn es zu spät ist, da die Reaktion des Opfers darüber entscheidet. Wenn der Kerl oder die Frau hübsch ist, genau der Typ des vermeintlichen Opfers, kann bspw. eine Aussage, egal wie schmutzig oder pervers sie für den Normalbürger ist, vom vermeintlichen Opfer als Flirten angesehen werden, und nix passiert. Ist der Mann oder die Frau dagegen nicht der Typ, gibt es für jene schnell mal die lebenslange Strafe, ein verurteilter Sexualttaeter zu sein, wo der Normalbürger in der Regel vom schlimmen Fall der Vergewaltigung ausgeht. Besonders problematisch sind Fälle wie hier, wenn es Minderjährige betrifft. Schnell…wie auch gleich hier im Forum…wird von Pädophilie gesprochen, was eine Verhöhnung der Opfer echter Pädophiler ist. Nicht jeder Spinner, der Minderjährige belästigt, muss deshalb ein Pädophiler sein. Davon abgesehen, dass man unter Minderjährigkeit auch einen großen Rahmen versteht, bspw. auch das Mädchen, das einen Tag vor ihrem 18. Lebensjahr belästigt wird. Hierbei kommt man auch gleich zum nächsten Problem: in den Artikeln von Anime2you stehen keine aussagekräftigen Informationen. Wie alt waren die Mädchen, wie sahen sie aus (älter oder jünger), was hat er gesagt oder gemacht, usw. Es fehlen schlicht viele Informationen, auch über den Autor selbst und sein bisheriges Leben. Zurückhaltung wäre angebracht, was bei Anime Fans als Spiegelbild der Gesellschaft leider offensichtlich auch nicht der Fall zu sein scheint. Ein Geständnis hat auch nicht viel Aussagekraft. Damit sichern sich Staatsanwaltschaft und Gericht überall auf der Welt ab. Dem Rechtsanwalt des Beklagen wird klar gemacht, dass es eine Verurteilung geben wird, und sein Mandant die Wahl hat, mit einem Geständnis die Strafe zu mildern. Ein Urteil ist bereits vor Eröffnung der Verhandlung beschlossen, ein Richter lässt sich dann nur schwer davon abbringen, z. B. durch einen Überraschungszeuge. Wer so einen Deal nicht eingeht, muss mit einigen Monaten rechnen, die er zusätzlich bekommt. Justiz ist wie Politik immer viel Theater, um dem Volk das Gefühl zu geben, gehört zu werden. Entweder, du bist bereit, das Spiel mitzuspielen, oder du musst dich außerhalb des Strafrechts spezialisieren. Woher ich das weiß, Berufspraxis, Alltag an deutschen Gerichten! Ich habe leider schon genügend Abschaum erleben müssen…davon gibt es in Deutschland mehr, als viele vermuten würde. Ich möchte den Autor nicht verteidigen, da ich wie jeder im Forum nicht dabei war und auch nicht alle Einzelheiten kenne. Jedoch ist mir wichtig, dass nicht jeder Trottel vorschnell vom Mob auf eine Stufe mit tatsächlichen Vergewaltigern und anderem Abschaum gestellt wird. Gerade diejenigen hier, die noch auf Partys gehen, gern trinken etc. könnten sehr schnell selbst vor Gericht wegen sexueller Belästigung stehen…und dann bringt es nix, wie ein Haufen Elend dazusitzen, Mutter und Vater dabei, die erklären, was für ein toller Mann der Sohn eigentlich ist, was vielleicht auch stimmt, wenn er nüchtern ist.

Wasmachstdudaxd
Gast
Wasmachstdudaxd

Im bericht steht »Mittelschülerin«(z.9) in Japan ist man im schnitt 12-15 Jahre alt,wenn man zu Mittelschule geht.Da direkt von Pädophile zusprechen,finde ich auch nicht angebracht.Da Pädophili bedeutet zitat:«bedeutetbezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Kindern vor Erreichen der Pubertät.«(Quelle Wikipedia) und im schnitt befindet man sich halt schon im alter von 12-15 in der Pubertät also wir wissen ja nicht wie alt sie war.

Ich
Gast
Ich

Vielleicht verstehe ich Ihre Formulierung falsch, daher frage ich lieber nochmal nach. Sie schreiben: « … in den Schritt fassen, an die Brust fassen, usw. Der Täter weiß erst, dass er gerade eine Straftat begangen hat, wenn es zu spät ist, da die Reaktion des Opfers darüber entscheidet.«
So wie ich diese Aussage verstehe, meinen Sie, dass man eine Frau erstmal «anfassen« kann und sich erst hinterher drum kümmert, ob das jetzt in Ordnung war oder nicht. Ich kann gar nicht in Worte fassen, wie falsch ich das finde.
Es ist doch wohl klar, dass man nicht einfach so fremde Leute angrapscht! Und das ist ja hier passiert.
Wo ich Ihnen zustimme ist, dass er kein Vergwaltiger ist, da er nunmal keine Vergewaltigung begangen hat.
Sie haben auch noch angesprochen «… wie sahen sie aus (älter oder jünger) …«. Es sollte doch klar sein, dass man sich auf derartige Weise KEINER Frau nähert, egal ob sie jünger oder älter aussieht oder ist. Egal ob sie 15 oder 35 ist; das macht es nicht richtiger.

XXX
Gast
XXX

Ich habe lediglich den Tatbestand allgemein erläutert, wobei man nun mal juristisch von moralisch unterscheiden muss. Natürlich ist für den Normalbürger unerlaubt an die Brust oder in den Schritt zu fassen, usw ein No-Go, einfach moralisch verwerflich. Jedoch ist dennoch die subjektive Wahrnehmung des vermeintlichen Opfers entscheidend. Waren Sie schonmal auf einer Party? In betrunkenen Zustand machen einige Männer und Frauen ziemlich viel Mist, objektiv reihenweise sexueller Belästigungen, aber subjektiv vielfach beim vermeintlichen Opfer kein Problem, wenn es die richtige Person macht. Somit passiert dann auch strafrechtlich nix. Es gibt auch Opfer, die dem Täter ordentlich einen Schlag versetzen, dann hat sich das Thema für sie erledigt. Mir waren 2 Punkte wichtig. Zunächst die Tatsache, dass niemand dabei war und die genauen Fakten kennt, man nicht u.a. gleich von Pädophilie sprechen oder den Autor bei der eigenen Denkweise bzw. Beurteilung auf die Stufe eines Vergewaltigers stellen sollte, sondern sich etwas zurückhalten. Des weiteren fehlt vielen Foristen das Wissen um eine rechtliche Einordnung. Ich weiß nicht, wie die Strafen in Japan aussehen, aber in Deutschland bekommt man als Jugendlicher in der Regel bei Vergewaltigung eine Bewährungsstrafe, Erwachsene um die 2 bis 3 Jahre, die selten komplett verbußt werden müssen, bei Totschlag gibt es um die 7 Jahre, usw. Bevor gleich wieder Unterstellungen kommen, ich schreibe lediglich, was für Strafen verhängt werden. Es bedeutet nicht, dass ich es gut finde. Eine Strafe muss im Verhältnis zur Schwere gegenüber anderen Tatbeständen vergeben werden, wobei gerade bei solchen Tatbestände wie der sexuellen Belästigung mit ihrem enormen Graubereich zusätzlich dabei einige weitere Faktoren Bedacht werden müssen. Was hat der Täter getan, Worte oder mehr, ist er Wiederholungstaeter, in welchen Zustand war der Täter (z. B. geistige Probleme), wie hat das Opfer die Tat verkraftet, usw. Auf all die Fragen kann man als Leser hier wohl kaum eine Antwort geben. Schlussendlich scheint es in Japan auch bei dem Fall medialen Druck zu geben, was nie gut ist, da so die Justiz beeinflusst wird. Ein Urteil muss sich in einem angemessenen Rahmen bewegen, Emotionen dürfen keine Rolle bei der Urteilsfindung spielen, bspw US-Serien mit emotional und moralisch überdeutlich auftretenden Richtern sind also kein gutes Vorbild. Jedoch kann man das Verhalten deutlich u.a. auch in ihren Kommentaren erkennen. Sie moralisieren und verdrehen die Worte, wie ich es nie gesagt habe. Ich habe weder die Tat des Autors verteidigt noch verharmlost, lediglich versucht, Objektivität in die Diskussion zu bringen. Die Minderjährigkeit habe ich eingeordnet, da schon von Pädophilie gesprochen wurde. Dabei ist nun mal wichtig, wie alt das Opfer ist, und die Erscheinung (vom Aussehen jünger oder älter) ebenso. Nach Gesetz sind Kinder und Jugendliche besonders schutzwuerdig, was auch bei der Beurteilung von minderjährigen Tätern zum Tragen kommt. Pädophilie ist nochmal deutlich über sexueller Belästigung und sollte nicht für jeden Trottel verwendet werden. Haben Sie eine Ahnung, wie viele Polizisten und Juristen nach Fällen echter Pädophilie eine psychologische Behandlung nötig haben, Versetzung bis vorzeitiger Ruhestand sind nicht selten nach einer gewissen Zeit. Es macht auch für eine Frau einen deutlichen Unterschied, eine Vergewaltigung mit meist lebenslangen psychischen Schäden oder eine sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Auf Ihren Blödsinn, ich hätte gesagt, man darf Frauen erstmal angreifen, lohnt es sich nicht weiter einzugehen. Wer ohne ideologische Scheuklappen lesen kann, wird so etwas niemals aus meinem Kommentar herauslesen.

Ich
Gast
Ich

An XXX:
Anscheinend fühlen Sie sich durch meinen Kommentar beleidigt. Das war jedoch nicht meine Absicht; das kann ich Ihnen versichern. Daher entschuldige ich mich hiermit bei Ihnen.
Meine Nachfrage war allerdings durchaus ernst gemeint. Der Grund dafür war schlicht und einfach Ihre Formulierung. Deshalb habe ich auch Ihre Aussage zitiert. Mir erschien es einfacher, Sie direkt zu fragen, was Sie meinen, anstatt zu interpretieren. Ich fand Ihre Formulierung nunmal irreführend.
Ich möchte auch noch ausdrücklich erwähnen, dass ich nicht geschrieben habe, dass Sie GESAGT hätten, man darf Frauen erstmal angreifen. Ich habe aufgrund Ihrer Formulierung diese Aussage so verstanden und deshalb nachgefragt, ob sie das so MEINEN. Und wenn Sie dieser Meinung wären, hätte ich das als äußerst schlimm und falsch empfunden. Ich schreibe es nochmal: ich fand Ihre Formulierung irreführend.
Ich hoffe, ich konnte dieses Missverständnis aufklären.

AssassineGT
Gast
AssassineGT

Ich trauere immer noch dem Manga hinterher, hätte den echt gerne gelesen. Finde es immer noch ungerecht, dass er ein Verbrechen beging und dafür die Leser bestraft werden. Hätte es nicht einfach bei einer Geldstrafe bleiben können?

Kagamin
Gast
Kagamin

Nicht nur die Leser sondern auch die Zeichnerin

Demon
Gast
Demon

Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Manga irgendwann sogar fortgestzt wird.
Wenn nämlich in ein paar Jahren Gras über die Sache gewachsen ist, könnte das bei einem anderen Verlag und mit einem andereren Zeichner weitergehen.
War so viel ich weiß bei Rurouni Kenshin so.

Kurono
Gast
Kurono

Kenshin wird immer noch von Watsuki gezeichnet.

Hiyori
Gast
Hiyori

Was hat er noch mal gemacht? An den Hintern gefasst oder was war es?

Wenn es kein festhalten oder ähnliches war, würde ich für die Bewährung plädieren, wie andere Nutzer schon schrieben, ist es eine viel schlimmere Strafe jetzt »bekannt« zu sein, vor allem in Japan, wo das Gesicht mehr zählt als in den meisten anderen Ländern!

Lorenzo
Gast
Lorenzo

Das ist genau der Punkt, man weiß es nicht. Und den Opfern zuliebe wird hoffentlich niemand veröffentlichen, wo und wie und wie lange was passiert ist. Niemand weiß etwas und kann beurteilen, ob die Strafe angemessen wäre. Außer den üblichen Verdächtigen, die bei gewissen Themen immer am liebsten sofort die Guillotine fordern. Ich hoffe einfach nur dass Wakanim Majo no Tabitabi rausbringt bevor jeder den vergessen hat.

8149
Gast
8149

Es ist bekannt dass es ein tätliche Angriff war. Sollte genug sein, um zu wissen, dass es mehr als nur eine Catcall-»Banalie« ist, die sich Frauen/Mädchen täglich mit rumschlagen müssen.

jahshsjwlle
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jahshsjwlle

ich hoffe sehr er kommt mit der bewährungsstrafe davon

Katharina
Gast
Katharina

Er hat einen Fehler gemacht und ist geständig. Ich hoffe das Gericht kommt zu einem Urteil das angemessen ist und dass der Autor danach wieder in die gerade Spur kommt. Die Karriere ist vermutlich vorbei.

Kurono
Gast
Kurono

Nicht unbedingt er kann ja unter einem Künstlernamen was veröffentlichen.

Ich
Gast
Ich

Würde das aber lange geheim bleiben?

8149
Gast
8149

…geständig, weil ertappt.

DrShounen
Gast
DrShounen

Japan hat sher ungerechtes Gerichtsystem, da müssen die Leute (acuh wenn die unschuldig sind) vor dem TV aussagen, oder vor gericht und sich entschuldigen.

jojo
Gast
jojo

Bla bla bla… .jaja hinterher ist man ja immer reumütig, zum kotzen solche Menschen.🤮 Meinetwegen können sie ihm den Alleewertesten abhacken! Selber schuld wenn man sich an Kinder vergeht. Und ja Mittelschüler sind auch Kinder für mich! Sry aber bei sowas hab ich null Toleranz!

Chronos
Gast
Chronos

Den Allerwertesten abhacken wegen eines Grapschers? Das ist ja mal völlig unverhältnismäßig. Bin ich froh, dass sie kein Richter sind, denn rationale Beurteilung scheint nicht ihre Stärke zu sein.

Und ein kleiner Tipp, wenn sie sich mit dem Rechtssystem der Spiegelstrafe identifizieren, dann ab nach Saudi-Arabien mit ihnen! Da kann einem für Diebstahl noch die Hand abgehackt werden.
Übrigens wird einem aber nicht mal dort fürs Grapschen der Allerweteste abgehackt, sondern nur für Vergewaltigung. Das sollte zeigen, wie völlig überzogen und unverhältnismäßig ihre Reaktion ist 🙂

jojo
Gast
jojo

Ist mir schon klar das es überzogen ist, aber trauern oder beklagen würd ich mich auch nicht. Vlt ändert es sich falls sowas in deiner Familie passiert!? Aber wir Deutschen verharmlosen ja sowas gerne. Wir geben ja Mal gern Steuerbetrügern mehr Strafe als einen Vergewaltiger! Ich frag mich nur was er sich in seinem Kranken Hirn in dem Moment gedacht hat? Oh eine süße 14 jährige, die will ich Mal Anfassen? Wir sprechen hier von einem 29 jährigen! Wenn das mal nicht krank ist….

Chronos
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Chronos

Tja also wenn man Vergewaltigung und Grapschen nicht auseinanderhalten kann, dann tut es mir auch leid.
Ich finde auch, dass Vegewaltigung in Deutschland zu milde bestraft wird, aber das hat nix mit dieser Sache zu tun. Denn falls sie es immer noch nicht gerafft haben, hier handelt es sich NICHT um Vergewaltigung.
Und stellen sie sich vor, sexuelle Belästigung ist in meinem Umkreis schon mal vorgekommen! Einer Freundin von mir (damals 15) wurde im vollgedrängten Supermarkt »auversehen« von einem Typen an den Hintern gefasst. Hat sie dadurch ein Trauma erlitten? Nein, sie hat sich natürlich kurz geekelt und den Tag über ein wenig unwohl gefühlt, aber das war es dann auch schon. Hat auch keine Anzeige oder sonstiges erstattet, weil es der Aufwand einfach nicht wert war. Also erzählen sie mir bitte nichts von »Verharmlosen« und hören sie lieber auf alles zu überdramatisieren. Eine unsittliche Berührung ist keine schwerwiegende Straftat, sondern ein kleiner Delikt. Eine hohe Strafe wäre hier absolut unangebracht.

Würden sie sich außerdem mehr mit dem Thema beschäftigen, wüssten sie, dass Grapscher meist viel zu feige sind, um an eine Vergewaltigung zu denken, geschweige denn diese durchzuziehen. Die wirklich gefährlichen sind die, denen man diese Neigung sonst nicht ansieht. Aber hey, sie sind ja scheinbar Psychologe und wissen, was er sich in seinem »kranken Hirn in dem Moment gedacht hat«.
Sie sind wahrscheinlich auch so ein typischer Mitläufer und Pauschalisierer, der sich denkt Pädophile sind alle böse, denen sollte man allen den Allerwertesten abschneiden, ohne sich je genauer damit beschäftigt zu haben. Pädophilie ist eine psychische Krankheit, die viele Betroffene (natürlich nicht alle) selbst verabscheuen und stark darunter leiden. Es gibt viele, die sich deswegen in Behandlung begeben, ohne jemals ein Kind unsittlich berührt zu haben. Diese Leute verdienen Hilfe und keine Verachtung. Natürlich sollten die, die einmal die Grenze überschritten haben, hart bestraft werden, aber da gilt es eben zu differenzieren, Etwas was sie scheinbar leider nicht können.

jojo
Gast
jojo

Dann Belege mal deine Quellen, anscheinend hast du das ja studiert sowie du das von dir gibst. Und nein bin bestimmt kein Mitläufer, im Gegensatz zu dir spreche ich hier von Erfahrungen, worauf ich wenn du verstehst nicht weiter eingehen will! Und das es überzogen von mir formuliert ist hab ich ja schonmal glaub ich erwähnt. 🤔 Naja viel Spaß weiterhin dir bei Kinderpornos schauen, gucken ist ja nicht schlimm, solange du selber nicht aktiv, ist ja nur ein kleiner Delikt 🙄

Chronos
Gast
Chronos

Achja das typische Gelaber, wenn man keine Argumente mehr hat. Den gegenüber der Falschaussage bezichtigen, Argumente einfach ignorieren und zu allem Überfluss auch noch haltlose Anschuldigungen in den Raum stellen und mich als Pädophilen bezeichnen. Damit machst du dich wirklich unglaublich glaubwürdig!

1. Quellen – Dafür braucht man nicht studiert haben, sondern muss sich nur mal in die Materie einlesen. Es gibt genug Dokus und Artikel dazu, brauchst nur mal googlen, da wirst du bereits auf der ersten Seite fündig.
Hier ein Beispiel: Zeit.de
Übrigens – dadurch, dass du die Seriösität meiner Aussagen anzweifelst, beweist du nur, dass du tatsächlich alle Pädophilen über einen Kamm scheerst ohne Ahnung von der Materie zu haben – Aber du bist ja kein Mitläufer, sondern bildest dir deine Meinungen auf der Grundlage fundierten Wissens, ne? Das ich nicht lache.
2. »Im Gegensatz zu dir spreche ich aus eigener Erfahrung« Haha, das ist ja echt der Knaller 😀 Ich schreib dir vorher noch, dass meiner besten Freundin sowas auch passiert ist und es für sie keine schwerwiegenden Folgen hatte und du hast die Dreistigkeit mir mangelnde Erfahrung zu unterstellen.
3. Warum lenkst du immer auf ein völlig anderes Thema ab? Ich habe nie gesagt, dass Kinderpornographie zu kosumieren ein kleiner Delikt ist. Die Stärke des Delikts hängt nicht davon ab, ob man es aktiv tut oder nicht, sondern ob und wie stark dabei jemand zu Schaden kommt. Durch Kinderpornografie kommen Kinder ernsthaft und nachhaltig zu Schaden, durch Grapschen nicht oder höchstens leicht und kurzfristig. Deswegen Vergewaligung/Kinderporns -> schwerer Delikt, Grapschen -> leichter Delikt. Wenn du denkst, du kannst mir meine Aussagen im Mud rumdrehen, dann hast du dich aber gehörig geschnitten.

Ich finde es übrigens unglaublich witzig, wie du dich gerade wieder selbst entblößt hast. Ich habe eine andere Meinung als du und sofort steckst du mich in die Schublade des Pädophilen, der selber Kinderpornos schaut. Weil ja alle, die Grapschern nicht den Allerwertesten abhacken wollen sofort selber welche sind, ne? Und du willst mir erzählen du bist kein Mitläufer… Naja die Dinge hinterfragen und andere Sichtweisen einnehmen kannst du auf jeden Fall nicht. Lieber in die eigenen Ansichten verbohren, die Leute in Schubladen stecken und ja nicht über den Tellerrand hinaus schauen!