»Demon Slayer«: Mann wegen Filmaufnahmen verhaftet

Bereits seit Oktober 2020 wird der Film »Demon Slayer ‑Kimetsu no Yaiba‑ The Movie: Mugen Train« in den japanischen Kinos gezeigt. Nachdem es nun längere Zeit still um illegale Filmaufnahmen war, wurde nun ein neuer Vorfall bekannt.

Mann nahm etwa 30 Minuten auf

Die Polizei der Präfektur Chiba hat am vergangenen Freitag Anklage gegen einen 53-jährigen Japaner erhoben. Der Mann soll den Anime-Film mithilfe eines Smartphones in einem Kino aufgezeichnet haben und damit gegen das Urheberrechtsgesetz und das Gesetz zur Verhinderung unerlaubter Aufnahmen von Filmen verstoßen haben.

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Der Fall wurde durch einen aufmerksamen Besucher des Kinos Keisei Rosa 10 im Zentralbezirk von Chiba bekannt. Dieser hat den Mann im Dezember 2020 bei den Filmaufnahmen beobachtet und anschließend bei der örtlichen Polizeibehörde gemeldet.
Der Verdächtige behauptete nach seiner Festnahme, dass er den Film schon einmal gesehen hatte und nur die »coolen Szenen« aufnehmen wollte, um sich diese später erneut anzusehen. Er erläuterte, dass er nicht die Absicht hatte, die etwa 30-minütige Aufnahme im Internet hochzuladen.

Das unerlaubte Aufzeichnen von Filmen in Kinos sowie das Hochladen eines solchen Materials auf YouTube, Social-Media-Plattformen oder anderen Diensten stellt wie in vielen anderen Ländern auch in Japan eine Straftat dar. Personen, die gegen dieses Gesetz verstoßen, droht bis zu 10 Jahre Gefängnis, bis zu 10 Millionen Yen (ca. 76.741 Euro) Geldstrafe oder beides.

Hierzulande wird »Demon Slayer ‑Kimetsu no Yaiba‑ The Movie: Mugen Train« voraussichtlich am 29. April 2021 auf Deutsch und Japanisch im Kino zu sehen sein. Die dazugehörige Serie erschien bei peppermint anime auf DVD und Blu-ray. Eine zweite Staffel befindet sich derzeit in Arbeit.

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Trailer:

Dieses externe Video stammt von YouTube.

Mehr Informationen

Handlung:

Tanjiro und seine Gefährten haben ihr Rehabilitationstraining im Schmetterlingsanwesen abgeschlossen und erreichen den Ort ihrer nächsten Mission. Im »Mugen-Zug« sind über 40 Leute innerhalb kürzester Zeit verschwunden. Tanjiro, Nezuko, Zen’itsu und Inosuke schließen sich einem der mächtigsten Schwertkämpfer unter den Dämonenjägern an: der Säule der Flammen Kyojuro Rengoku. Zusammen wollen sie sich dem Dämon stellen, der im »Mugen-Zug« lauert und begeben sich auf eine Fahrt in die Dunkelheit.

Via NHK, ANN
© Koyoharu Gotoge / SHUEISHA, Aniplex, ufotable

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Ich

Er hat den Film also schonmal gesehen und ist nochmal rein, um die coolen Szenen aufzunehmen. Ähm … was soll man dann jetzt dazu sagen? Es ist vielleicht gemein, dass ich das jetzt sage, aber für mich klingt das ehrlich gesagt nach Dummheit. Ich meine, wie kommt man darauf, so etwas zu machen? Man muss sich da ja was bei gedacht haben.
Allerdings muss ich auch zugeben, dass ich diese mögliche Gefängnisstrafe von 10 Jahren für so etwas für übertrieben halte. Das ist aber nur mein persönliches Empfinden.

Natsu90

Gerade weil der Film halt so extrem unter Verschluss gehalten wird….. gibt es wohl einige Seiten die schon ein Sümmchen zahlen würden für manch exklusive Szene🤔
Und ja bei dem Geld was der Film in Japan einspielt und auch in der Welt wohl einspielen wird……. Geht man mit harten Bandagen gegen solche Typen vor.

Anti

unschuldsvermutung gibts in deutschland wohl nicht 😀 alle direkt schon vorverurteilt

Ich

Na ja, Unschuldsvermutung passt hier ja nicht so ganz. Der Typ wurde von einem Zeugen erwischt, er wurde festgenommen und das Videomaterial sichergestellt. Von daher hat er diese Aufnahmen gemacht.
Ob man ihm nun glaubt, dass er das nicht irgendwie online verbreiten wollte oder nicht, muss jeder für sich entscheiden. Wenn es dahingehend keine Beweise oder Hinweise gibt, kann man es ihm vor Gericht auch nicht ankreiden. Man könnte es spekulativ dazu nehmen, aber ob man das auch durchkriegt, ist eine andere Sache.
In Japan sind sie ja immer auf eher wasserdichte Fälle aus, daher könnte der Vorwurf der Online-Verbreitung wohl wegfallen, aber die Aufnahmen an sich hat er ja getätigt.

Nya

Einf wahr-

DrShounen

Also 10 Jahre ist schon hefit, für vergwaltung etc erhalten die dort ungefähr 2-5 Jahren, Naja wo das Kapitelismu über leben steht.

Sakechia

So eine Snitch! xD

Amuro Tooru

Davon abgesehen finde ich es eine Frechheit, dass der/die Erfinder/in von demon slayer nichts von den ganzen Einnahmen sieht, lediglich eine 5 stellige summe. Das sieht mir eindeutig nach ausbeute aus und die Leute die das kontrollieren sollten verhaftet werden….

Oscar Da Silva

Ja das stimmt, hat aber mal gar nichts mit dem Artikel zu tun.

Florîa

Dass das Aufnehmen von Filmen im Kino bestraft wird finde ich richtig, solange man es denn beweisen kann (hier z.B. das Gefilmte), aber 10 Jahre Haft und/oder 10 Millionen Yen sind übertrieben.

10 Jahre für 30 min Filmmaterial? Meine Meinung nach zu viel, zumal er es ja noch nicht veröffentlicht hat. 2-6 Monate Freiheitsstrafe wäre passender.

Dass man für sowas hohen Geldstrafen verhängt, ist verständlich, aber 10 Millionen Yen ist dann doch etwas zu viel. Je nach Job braucht man sehr viele Jahre um das abzubezahlen.

Konrad

Ich finde auch, dass 10 Jahre Gefängnis für eine Urheberrechtsverletzung ein bisschen viel ist und dann könnte ihm auch noch zusätzlich die Geldstrafe aufgebrummt werden.
Allerdings muss man sagen, dass dies die Maximalstrafe ist und in den meisten Fällen wird deutlich milder entschieden, da diese Maximalstrafe nur dazu dient zwei Zwecke zu erfüllen:
1. Abschreckung ! Wer risikiert schon freiwillig eine hohe Geldstrafe und eventuellen Freiheitsentzug wegen ein paar Videoaufnahmen, die in dem Maß auch keine Unsummen erwirtschaften sollten, dadurch haben die Menschen tendenziel eher Angst davor bzw. sind zögerlicher dieses Vergehen zu begehen.
2. Rechtsschutz ! Dies ist die maximale Strafe, die in extremen Fällen, sagen wir jemand baut im Kino professionelles Kameraequpiment auf und ist betreiber einer Internetseite spetialisiert auf die Verbreitung von solchen Medien, verhängt werden kann. Wäre die Höchststrafe nur 3 Jahre könnte das Gesetz nicht wirklich viel machen und diesem Mann trotz eventuell schlimmeren Vergehen weder mehr Gefängnisstrafe oder eine höhere Geldstrafe aufbrummen, sofern diese auch beschränkt wird,
Dies sind halt die wesentlichen Gründe, weshalb diese Strafen immer so exorbitant unverhältnismäßig geschrieben sind.

Matze

für so etwas 10 jahre, 75000 euro oder gar beides zu bekommen einfach lächerlich und hier kriegt man für vergewaltigung nur bewährung LÄCHERLICH

naja wäre er mal schlauer gewesen und hätte mit etwas weniger aufälligaren gefilmt

Ryu

Klasse gewähltes thumbnail 😂👍 Naja was soll ich dazu sagen? Der Mann kannte das Risiko und die Konsequenzen (auch wenn diese Übertrieben sind, sind sie Vermeidbar wenn man sich an die japanischen Gesetze hält.)

Krillin1993

Es hat bereits ein Japaner geschafft den kompletten Film aufzunehmen und diese hochzuladen. Der andere Japaner hätte sich diese Mühe sparen können. Aber es ist besser den Film ganz legal sich anzugucken. Alleine wegen der Qualität sollte man auch warten bis die DVD rauskommt.

Bishoujo Typ

Knast glaube ich weniger, aber sauhohe Geldstrafe im in € umgerechnet 5-stelligen Bereich halte ich für möglich.

Icke

Pff… genau wegen sowas bin ich generell gegen das strafrechtliche Durchsetzen von Urheberrechten.Von mir aus kann es ja sowas wie Copyright gerne geben, nur sollte es keinen Interessieren, dass es sowas gibt, die Chinesen machen in dem Punkt alles richtig und keiner kann denen wirklich was anhaben.

Den Machern geht es nicht um den Film oder die Fans der Serie, die pochen nur auf ihr Copyright (was eigentlich beim Originalautor des Manga liegen sollte) um so ordentlisch Kohle zu scheffeln. Die sind doch selbst Schuld, wenn der Film erst ewig unter Verschluss gehalten wird.

Gerecht ist die Strafe auf keinen Fall, zumal es bestimmt auch andere Leute gab, die den Film heimlich abgefilmt hatten, eben nur nicht erwischt werden. Will man Filmpiraterie vermeiden, sollten Kinos und Filmfirmen einfach weniger auf Gewinn auf sein und Kunden mit fairen Preisen in Kino locken.