Vorreiter bei KI-Anime? Studio sichert sich »AI Anime«-Marken

Das Unternehmen Creator’s X hat in Japan die beiden Begriffe »AI Anime« und »AI Animation« markenrechtlich schützen lassen, wie aus Einträgen in der japanischen Online-Datenbank J-PlatPat hervorgeht. Wir fassen zusammen.

Einschlägige Markennamen

Bei Creator’s X handelt es sich um ein Anime-Studio, das sich auf die Produktion von 2D- und 3D-Animationen spezialisiert hat und dabei insbesondere generative KI-Systeme entwickelt und einsetzt.

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Das Studio ist an der Produktion von Kinofilmen, TV-Anime, Werbung und Videospielen beteiligt, wobei der Schwerpunkt auf der Erstellung von Hintergrundanimationen liegt. Zu Creator’s X gehören die Tochterunternehmen Studio Saiga und K&K Design.

Während das im Dezember 2024 gegründete Studio Saiga dank Geschäftsführer Itsuki Ooishi, ehemaliger Hintergrundkünstler unter anderem bei »Fate/Stay Night: Unlimited Blade Works« und »No Game No Life«, über umfangreiche Erfahrungen in der Anime-Industrie verfügt, konnte K&K Design künstliche Intelligenz schon erfolgreich in seine Arbeitsabläufe integrieren und entsprechende Unterstützung bei vielen Titeln liefern.

Creator’s X erhielt bereits eine Finanzierung von 110 Millionen Yen (rund 677.000 Euro) von XTech Ventures und Warehouse Terrada Co., Ltd., da das Unternehmen im Mangel an Fachkräften für Hintergrundgestaltung eine bedeutende Einsatzmöglichkeit für künstliche Intelligenz sieht, um schnell hochwertige Hintergründe zu erstellen.

Eine Frage des »wann«

Es ist wichtig anzumerken, dass die beiden Markenanmeldungen noch nicht offiziell genehmigt wurden. Dennoch verdeutlicht dies das Bestreben des Studios, dem zunehmenden Einfluss künstlicher Intelligenz einen Schritt voraus zu sein.

Die Integration von künstlicher Intelligenz in die Anime-Industrie ist nämlich schon lange mehr keine Frage des »ob«, sondern des »wann«. Dies hat mittlerweile auch die »Nippon Anime Film Culture Association« (NAFCA), die es sich bekanntlich zur Aufgabe gemacht hat, die Probleme der Branche zu lösen, eingesehen.

Allerdings fühlt sich die NAFCA von der japanischen Regierung sehr im Stich gelassen, denn erst vor einigen Wochen wurde bekannt, dass das bevorstehende Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen für ein Unternehmen bei Fehlverhalten vorsehen würde.

Der unaufhaltsame Fortschritt der künstlichen Intelligenz wird die Anime-Branche zweifellos verändern. So erschien mit »Twins Hinahima« bereits der erste Anime, dessen Animationen fast vollständig von KI generiert wurden.

Mehr zum Thema:

Via J-PlatPat, X (1, 2), Comic Natalie, Newswitch, PR Times
©KaKa Creation/ツインズひなひまプロジェクト

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Ich

… dass das bevorstehende Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen für ein Unternehmen bei Fehlverhalten vorsehen würde.

Was ist das denn für ein Quark? Man erlässt ein Gesetz, aber bestimmt keine Konsequenzen bei ‚Fehlverhalten‘ – also wenn man es bricht? Was soll das denn!?

KnSNaru

Ich nenne dies eine Makulatur-Gesetzgebung, zur Schaffung von einer Hintertür für die Unternehmen, oder eine Grauzone, damit der Regulierer keine Ausrede zu schaffen braucht.

Guts

Ha ha, das sind mir die besten, sich ungeniert am Eigentum anderer bedienen weil man ohne das nicht mal existieren würde, aber dann nach jedem Strohhalm greifen und allgemeine Begriffe schützen lassen, damit andere sie nicht nutzen dürfen. Wird noch ein Spaß, wie sich die ganzen KI-Firmen gegenseitig mit Anwälten bewerfen xD

KnSNaru

Für die Großunternehmen-und-konzerne gibt es doch jene berüchtigten Schiedsgerichte. 😉